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Download des Meldeformulars
Die Melde- und Veröffentlichungspflicht betrifft die Vorstandsmitglieder, die Aufsichtsratsmitglieder und alle Personen, die mit ihnen in enger Verbindung stehen. Das inkludiert auch juristische Personen, sonstige Gesellschaften oder Einrichtungen, die im Auftrag oder im Interesse der genannten Personen handeln. Unter diese Meldepflicht fallen Geschäfte mit Finanzinstrumenten der OTRS AG (z. B. Aktien oder Schuldverschreibungen) und Geschäfte mit Derivaten, die auf OTRS Finanzinstrumente bezogen sind.
Zu melden sind Geschäfte, die in Summe innerhalb eines Kalenderjahres ein Transaktionsvolumen von € 5.000,00 überschreiten, wobei diese für jede Person einzeln betrachtet werden. Nachstehend sind meldepflichtige Transaktionen im Jahr 2016 mit den gesetzlich geforderten Angaben (vor dem 3. Juli 2016 gemäß § 15a Wertpapierhandelsgesetz, ab dem 3. Juli gemäß Art. 19 Marktmissbrauchsverordnung).
Ablauf zur Meldung: Zu melden von 3 Tagen an die OTRS AG
(per E-Mail: investor-relations@otrs.com per Fax: +49 (0) 9421 56818 18)
Mitteilung über Geschäfte von Führungspersonen
(vor dem 3. Juli 2016 gemäß § 15a Wertpapierhandelsgesetz, ab dem 3. Juli gemäß Art. 19 MAR)
EUR 8.50